Parlamentskorrespondenz Nr. 813 vom 04.07.2018

Nationalrat beschließt Neuregelung der Rücktritte von Lebensversicherungen

Neue Bestimmungen bei mangelhafter Belehrung

Wien (PK) – Der Nationalrat verabschiedete heute eine Neuregelung zum Rücktritt von Versicherungen. Im Zentrum steht dabei die Verbesserung des Rechtssicherheit bei mangelhafter Belehrung. Während die VertreterInnen der Regierungsparteien den Gesetzesvorschlag als Interessensausgleich ansehen, stimmten SPÖ und Liste Pilz wegen zahlreicher Bedenken nicht zu.

ÖVP – Gesetz schafft Interessensausgleich und Fairness

Aus Sicht der ÖVP darf die Lebensversicherung nicht zum Spekulationsobjekt mit Austrittsjoker werden. Fairness werde geschaffen, so Finanzsprecher Karlheinz Kopf, der die unterschiedlichen Interessen der beiden Parteien verdeutlichte. Ohne Gesetzesänderung würden Lebensversicherungen für die Versicherungsunternehmen unattraktiv und irgendwann nicht mehr angeboten. Außerdem widerspreche die lebenslange Rücktrittsmöglichkeit seinem Rechtsempfinden, obwohl sie seitens des EuGH als rechtens bestätigt wurde. Das Gesetz biete somit eine ausgewogene Lösung unter Berücksichtigung der europäischen Rechtslage, unterstrich Kopf.

Als sehr konsumentenfreundlich sah Peter Weidinger (ÖVP) die Regelung für das erste Jahr an. So erhalten VersicherungsnehmerInnen bei einem Rücktritt aufgrund mangelnder Belehrung im ersten Jahr die gesamten Prämien inklusive Abschlusskosten zurück. Auch danach ist die Bestimmung laut Weidinger austariert. Ab dem zweiten bis zum Ende des fünften Jahres wird der Rückkaufswert (Zeitwert der Versicherung) ohne Berücksichtigung der Abschlusskosten – aber auch ohne Stornogebühren seitens der Versicherung - erstattet. Nach fünf Jahren erhalten VersicherungsnehmerInnen den Rückkaufswert. In diesem Fall kann die Versicherung - so vereinbart und angemessen -Stornogebühren abziehen.

SPÖ warnt vor Staatshaftung

Gleich aus mehreren Gründen stimmte die SPÖ gegen den Gesetzesentwurf. Kai Jan Krainer begründete die Ablehnung mit Konsumentenschutz und Abwarten offener Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs. Außerdem warnte die SPÖ erneut vor dem Eintritt der Staatshaftung, sollten viele Verträge gleichzeitig aufgelöst werden.

Liste Pilz – Gesetz widerspricht Effektivitätsgrundsatz

Im dritten Anlauf werde nun ein Vorhaben der Versicherungswirtschaft umgesetzt, kritisierte Bruno Rossmann von der Liste Pilz. Das Gesetz widerspreche dem unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatz. In seiner Argumentation stützte er sich auf eine Studie des Europarechtsexperten Maderbacher. Außerdem seien die Übergangsfristen zu kurz gewählt und die Entscheidungen durch den OGH abzuwarten, so Rossmann.

Überdies sei der Gesetzesentwurf legistisch nicht sauber erarbeitet, so Rossmann, der sich unter anderem auf die Stellungnahme des Justizministeriums bezog. In diesem Zusammenhang kritisierte er die kurze Frist der Ausschussbegutachtung von einer Woche im Gegensatz zu der für Regierungsvorlagen vorgesehenen Begutachtungsfrist von mindestens sechs Wochen.

FPÖ: Rechtssicherheit wird geschaffen

Seit zwei Jahren sei versucht worden, in diesem Bereich eine Lösung zu finden, betonte Peter Wurm (FPÖ) den langen Entstehungsprozess des Gesetzes. Nun wurde eine Lösung im Sinne der KonsumentInnen gefunden, sagte er. Sowohl künftige Verträge als auch Altverträge würden dadurch geregelt. Die österreichische Lösung sei sogar besser als die aktuelle deutsche Regelung, meinte Wurm. Rechtssicherheit werde geschaffen, unterstrich auch Fraktionskollege Hermann Brückl. Bislang sei die Verjährungsfrist aufgrund der vielen Änderungen und Gerichtsentscheidungen unklar gewesen. Nun sei ein vertretbarer Mittelweg gefunden worden, zeigte er sich zufrieden.

NEOS trotz Prozesskritik für das Gesetz

Die NEOS stimmten – anders als im Finanzausschuss – für das Gesetz. Karin Doppelbauer sah darin eine Verbesserung des Status quo und eine höhere Rechtssicherheit. Auf der anderen Seite kritisierte sie den Entstehungsprozess des Gesetzes. Dieses sei als Initiativantrag der Regierungsparteien eingebracht worden, um die Begutachtungsfrist zu umgehen, meinte sie. Daher sei die Qualität des Gesetzes nicht die beste, verwies Doppelbauer ebenfalls auf die Stellungnahme des Justizministeriums, die auf legistische Mängel hinweist.

Das Gesetz soll mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten. Zugestimmt haben ÖVP, FPÖ und NEOS. (Fortsetzung Nationalrat) gro